Verbietet das neue Jagdgesetz wirklich das Standup Paddling?

Von verschiedener Seite wurde mir zugetragen, dass das neue Jagdgesetz klammheimlich das Standup Paddeln verbietet. Ist das wirklich so?

Was wirklich stimmt:

In der Vernehmlassung zum Jagdgesetz wird folgender Abschnitt, der sich auf Vogelschutzreservate bezieht, neu formuliert:

Bisher: „Das Fahren mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten und der Betrieb von Modellbooten sind verboten“

Neu: „Das Fahren mit Brettern zum Stand Up-Paddeln, mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten sowie und der Betrieb von Modellbooten sind verboten, die Kantone können Ausnahmen bewilligen.“

Im Detail:

  • Bisher wurde Stand Up-Paddeln zu den „ähnlichen Geräten“ gezählt.
  • Neu sind sie ausdrücklich erwähnt.
  • Zusätzlich wird die Möglichkeit der Kantone, Ausnahmen zu bewilligen, ausdrücklich erwähnt.
  • Dieses Verbot bezieht sich im Gesetz ausdrücklich auf die Vogelschutzreservate!

Konsequenz

Im heutigen Gesetz entscheiden die Kantone darüber, wo ein Reservat sein soll und sie legen fest, welche ähnlichen (wie Drachensegelbretter) Geräte (zB SUP) da verboten sind.

Neu wird das in allen Reservaten verboten, die Kantone können aber rechtlich Ausnahmen definieren und so klare Bereiche für die Standup Paddler definieren.

Da früher wie heute die Kantone darüber entscheiden, wo SUPen erlaubt ist und wo nicht, ändert sich eigentlich nichts. Lediglich die gesetzliche Grundlage wird präzisiert.